Psychotherapie

Personal Coaching

Stress- & Burnoutprävention

WERDEN IHRE KOSTEN VON DER KRANKENKASSE ERSTATTET?
Kostenerstattung bei privatversicherten Patienten:

Privatversicherte Patienten bekommen in der Regel die Kosten für eine notwendige Heilbehandlung im Rahmen Ihrer Versicherungsleistungsverträge erstattet. Hierzu kontaktieren Sie bitte vor der Behandlung ihre Versicherung bezüglich der Regularien der Kostenübernahme. Hierfür wäre zusätzlich eine Versicherung zur Übernahme von Heilpraktiker-Kosten hilfreich. 

Kostenerstattung bei gesetzlich versicherte Patienten:

Es gibt Kassen, die die Kosten für eine Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie übernehmen. In den letzten Jahren hat es sich aber immer mehr gezeigt, dass eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse zunehmend schwierig und zumeist abgelehnt werden. Sie als Patient der Krankenkasse sollten aber auch nicht gleich bei der ersten Ablehnung der Kostenübernahme aufgeben. Hartnäckiges Nachfragen und Argumente sammeln, hat schon oft zu einem positiven Ergebnis geführt.


WICHTIGER HINWEIS:

Bei Selbstzahlern wird Ihre Privatsphäre gewahrt. Sämtliche Dokumentationen unterliegen der Schweigepflicht und müssen nicht an die Krankenkassen weitergeleitet werden. Eine spätere Konfrontation mit der Erkrankung (z.B. bei einem Kassenwechsel oder bei einem Berufsunfähigkeitsantrag) entfallen. Des Weiteren bleibt Ihnen ein hoher bürokratischer Aufwand erspart.

 

Patientinnen und Patienten können u.a. die Honorare, die sie für psychotherapeutische Behandlungen gezahlt haben, als sog. „Sonderausgaben“ in ihrer Steuererklärung geltend machen und so u.U. ihre Steuerlast mindern!


Das Finanzamt Münster hat entschieden (AZ:3K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind.

 

Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zweck der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.

 

AUSFALLHONORAR:

Als Praxis für Psychotherapie & Coaching ist uns die Dringlichkeit Ihrer Anliegen sehr bewusst und wir sind bemüht, schnellstmöglich Termine zu finden. Leider kommt es immer wieder vor, dass wir Termine vergeben, welche dann von unseren Patienten, leider ohne Absage, nicht wahrgenommen werden. Aufwendige Terminorganisation und – Koordinationen verlaufen somit ergebnislos im Sande. Vielmehr tut es uns leid, dass wir den vereinbarten Termin und somit eine Therapieeinheit NICHT einem anderen Patienten zur Verfügung stellen können. Aus diesem Grunde sind wir gezwungen, ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen, wenn der Termin nicht 2 Wochentage vorher abgesagt wird.




Ihr Praxiskontakt in Lauf

Praxis für Psychotherapie & Coaching

Kapellenhof 6a-8 

91207 Lauf an der Pegnitz

Telefon 09123 80 91 190

Telefax 09123 80 97 828

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