Privatversicherte Patienten bekommen in der Regel die Kosten für eine notwendige Heilbehandlung im Rahmen Ihrer Versicherungsleistungsverträge erstattet. Kontaktieren Sie bitte vor der Behandlung ihre Versicherung bezüglichder Regularien der Kostenübernahme.
Mittlerweile gibt es einige Krankenkassen, die unsere Kosten übernehmen. Bitte fragen Sie einfach Ihren Sachbearbeiter oder Ansprechpartner nach einer Kostenübernahme. In der Regel werden die ersten fünf Sitzungen ohne großen Aufwand übernommen. Danach beantragen wir zusammen mit Ihnen die Genehmigung einer therapeutischen Maßnahme und die Übernahme der Kosten.
Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten zunächst ablehnen, gibt es dennoch eine gute Chance auf Kostenübernahme.
Bei nicht ausreichender Versorgung mit psychologischen Leistungen der von den GKV zugelassenen Psychotherapeuten, z. B. bei Wartezeiten von mehreren Monaten, ist ein Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkassen gegeben. Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse für die Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie wird dann möglich, wenn die Krankenkasse im Rahmen ihres Ermessens eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen kann oder eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und dadurch dem Versicherten für eine selbsterbrachte Leistung Kosten entstanden sind (§ 13 Abs. 3 SGB V). In diesen Ausnahmefällen kann sich auch eine gesetzliche Krankenkasse bereiterklären, nach eingehender Prüfung und vorab erteilter Genehmigung 5 probatorische Sitzungen an einen nicht kassenzugelassenen "Heilpraktiker für Psychotherapie" (ohne Rechtsanspruch gemäß Sozialgesetzbuch § 27 Abs. 1!) zu erstatten: "Versicherte haben Anspruch auf eine Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Krankenbehandlung umfasst."
Das Finanzamt Münster hat entschieden (AZ:3K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als "außergewöhnliche Belastungen" anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind.
Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zweck der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.
AUSFALLHONORAR:
Als Praxis für Psychotherapie & Coaching ist uns die Dringlichkeit Ihrer Anliegen sehr bewusst und wir sind bemüht schnellstmöglich Termine zu finden. Leider kommt es immer wieder vor, dass wir Termine vergeben, welche dann von unseren Patienten, leider ohne Absage, nicht wahrgenommen werden. Aufwändige Terminorganisation und - Koordinationen verlaufen somit ergebnislos im Sande. Vielmehr tut es uns leid, dass wir den vereinbarten Termin und somit eine Therapieeinheit NICHT einem anderen Patienten zur Verfügung stellen können. Aus diesem Grunde sind wir gezwungen, ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen, wenn der Termin nicht 24 Stunden vorher abgesagt wird.
LEISTUNG |
DAUER EINHEIT |
KOSTEN EINHEIT |
KOSTEN PRO TAG |
Erstgespräch / Anamnese |
60 Min |
Euro 95,- |
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Psychologische Beratung für Schüler und Studenten |
60 Min |
Euro 65,- |
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Sozialtarif (Nachweis erforderlich) |
60 Min |
Euro 65,- |
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Bewerbungstraining / Jobtraining (als Werbungskosten absetzbar) |
120 Min |
Euro 156,- |
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Psychotherapie nach dem HPG (als Sonderausgabe absetzbar, bitte beachten Sie den Hinweis im Anhang) |
60 Min |
Euro 95,- |
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Paarcoaching / Eheberatung / Paartraining |
60 Min |
Euro 95,- |
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Burnoutprävention (als Betriebskosten oder Werbungskosten absetzbar) |
60 Min |
Euro 95,- |
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Entspannungstraining |
60 Min |
Euro 55,- |
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Karriere Training / Coaching (als Werbungskosten absetzbar) |
90 Min |
Euro 135,- |
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Persönlichkeits-Coaching / Lebenswegplanung (als Werbungskosten absetzbar) Individuelle Pakete sind jederzeit buchbar! |
3x 90 Min |
Euro 385,- |
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Mental-Training & Coaching für Sportler und Leistungsträger (als Werbungskosten absetzbar) |
90 Min |
Euro 135,- |
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Business Coaching (als Betriebskosten absetzbar) |
90 Min |
Euro 185,- |
Euro 1190,- |
MPU-Training & Vorbereitung 8x Einzeltraining |
8x 60-90 Min |
Euro 1130,- |
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ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN: |
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Zuschlag Mo-Fr. nach 19:00 |
25% |
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Zuschlag Samstag, Sonntag und Feiertage |
35% |
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Fahrtkostenpauschale PKW |
Pro Km |
Euro 0,39 |
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Kapellenhof 8
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefon 09123 80 91 190
Telefax 09123 80 97 828
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